Erwerbsminderungsrente vs Alterrente

Altersrente und Erwerbsminderungsrente im Vergleich

Die Bedeutung der Rente

Wie ausreichend ist unsere gesetzliche Rente wenn wir in den Ruhestand gehen möchten und welche Rente ist eigentlich die beste? Altersrente
Wir unterscheiden zwischen der Erwerbsminderungsrente und der Altersrente. Die Altersrente erhalten im Regelfall alle deutschen Erwerbstätigen, die eine Rentenaltersgrenze erreicht haben und über einen gewissen Zeitraum einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Die Altersgrenze ist im Normalfall mit derzeit 67 Jahren erreicht, hängt jedoch aus so genannten Vertrauensschutzgründen vom Geburtsjahr ab.

Die Erwerbsminderungsrente erhalten alle Menschen in Deutschland, wenn sie die Regelsaltersgrenze noch nicht erreicht haben, jedoch aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten können.

Die tatsächliche Höhe der Rente

Um die Höhe der Rente zu berechnen, die man letztendlich erhält, benötigt man den eigenen Lebenslauf und die Versicherungszeiten der eingezahlten Beiträge. Der Rentenrechner bei der deutschen Rentenversicherung besitzt eine eigene Formel, mit der die tatsächliche Höhe der Rente berechnet werden kann. Über diesen Weg kann man sehr sicher seine eigenen Rentenlücken rechtzeitig erkennen und ausgleichen.

Die Altersrente

Die übliche Altersrente, welche der normale Erwerbstätige im üblichen Rentenalter erhält ist die Regelsaltersrente. Auf die Regelsaltersrente hat jeder in Deutschland Anspruch, der in seinem Leben mindestens fünf Jahre einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Klingt gut und hat den Vorteil, dass man beim Bezug einer Regelsaltersrente jederzeit unbegrenzt dazu verdienen darf. Wer gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann auch früher in Rente gehen was allerdings die Höhe der Rente entsprechend nach unten drückt.

Die Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungrente ist dazu gedacht, finanzielle Einbußen auszugleichen, welche durch die vorzeitige Beendigung einer Erwerbstätigkeit entstanden sind. Voraussetzung ist, dass eine Erwerbsminderung im medizinischen Sinne vorhanden und nachweisbar ist. Zudem gilt die Einschränkung, dass der Versicherte in den letzten fünf Jahren wenigstens drei Jahre berufstätig war oder die Voraussetzungen für eine so genannte Wartezeit erfüllt. Die allgemeine Wartezeit kann unter bestimmten Voraussetzungen außerdem auch vorzeitig erfüllt sein.

Entscheiden Sie selbst

Die Auswirkungen einer Erkrankung, sind nahezu nicht bewältigbare Probleme, deren Wurzeln vor allem in beruflichen und finanziellen Schwierigkeiten zu finden sind. Wenn nun trotz aller Rehabilitationsmaßnahmen die Möglichkeit der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit nicht mehr gegeben ist, muss ein Patient feststellen, dass er sich ohne eine Lohnersatzleistung, finanziell nicht mehr selbst über Wasser halten kann. Trotz aller Aufklärung über Themen wie der Schwerbehinderung, der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, dem Krankengeld sowie sozialrechtlichen Ansprüchen, ist es doch die Krankheit, welche finanziell entschädigt werden muss. Einen finanziellen Vorteil gegenüber der Altersrente gibt es darum nicht.