Rentenzugangsalter

Einer der wichtigsten Zeitpunkte im Leben stellt der letzte Tag der Erwerbsfähigkeit dar. Dann gehen Menschen in Rente. Bei diesem Zeitpunkt ist die Rede vom Rentenzugangsalter oder vom Renteneintrittsalter. Am Ende dieses ersten Monats erfolgt die erste Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings besitzt das Rentenzugangsalter oder tatsächliche Renteneintrittsalter weitere Facetten.

Die statische Größe

Eine wichtige Größe stellt das statistische Renteneintrittsalter dar. Es handelt sich dabei um den Durchschnitt des Erstbezugs, dessen Berechnung auf der Basis aller Neurentner innerhalb eines Jahres erfolgt. Gekennzeichnet ist diese Gruppe von Personen, die in den unterschiedlichsten Jahrgängen geboren wurden. Insgesamt greifen innerhalb dieses Bereiches verschiedene Betrachtungsweisen. Dies gilt für die Gruppen von Frauen, Männern, Arbeitern oder Angestellten.

Genauso erfolgt eine separate Betrachtung von regionalen Gruppierungen. Für das durchschnittliche Renteneintrittsalter können Werte aus dem Jahr 2004 angeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt lag der Wert bei den Frauen bei 63,0 Jahren und für Männer bei 63,1 Jahren. Für diese Werte erfolgte wiederum eine Gegenüberstellung bezüglich der neuen und der alten Bundesländer. Derzeit beziehen mindestens 26,8 Millionen Menschen Rente.

Das Renteneintrittsalter und der individuelle Charakter

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Wird der Blick auf das individuelle Renteneintrittsalter gerichtet, so hat dieses eine hohe Beeinflussung auf die Höhe der Rente. Es gibt einige Fälle, die bereits vor dem regulären Renteneintrittsalter die Rente in Anspruch nehmen. Dies wirkt sich allerdings in der Form aus, dass sie mit einer verminderten Rentenzahlung rechnen müssen. Diese reduziert sich für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 Prozent. Natürlich ist eine Inanspruchnahme der Rente bei Erreichen der Wartezeit möglich. Doch die Rentenbeanspruchung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. In diesem Fall erhöht sich die Rente um 0,5 Prozent. Dieser Wert bezieht sich auf jeden Monat der Nicht-Inanspruchnahme der Rente. Das tatsächliche Rentenalter wirkt sich indirekt mindernd oder steigend auf die Rente aus.