Steuer Rente

Die Besteuerung der Erwerbsminderungsrente

Früher waren die Renten noch mehr oder weniger unantastbarer Bestandteil des Lebensabends, den man sich durch harte Arbeit verdient hat. Diese wurden gar nicht oder so gut wie nicht besteuert, denn Steuern hatte man das ganze Arbeitsleben lang unter anderem für die eigene Rente abgeführt. Auch die Erwerbsminderungsrente wurde nicht besteuert. Diese erhält man, wenn man durch einen Arbeitsunfall oder ähnliches, nicht mehr im Stande ist zu arbeiten.

Nun gilt seit 2005 allerdings das sogenannte Alterseinkünfte-Gesetz und es erfolgt die nachgelagerte Besteuerung. Letztendlich ist es jetzt so geregelt, dass jede Rente – auch die Erwerbsminderungsrente – bis 2040 in einem Programm, welches sich schrittweise um jährlich 2 Prozentpunkte erhöht, voll versteuert werden muss, ergo steuerrechtlich einem normalen Einkommen gleichkommt. Ohne das Beamten-Sprech bedeutet das: Netto bleibt den Rentnern deutlich weniger. Für die, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, welche ohnehin nicht einer vollen Rente entspricht, bedeutet das, dass viele unter den Grundfreibetrag rutschen – was dann wiederum nicht versteuert werden kann.

Es bleibt immer weniger fürs Alter

besteuerung eu-renteDie Höhe der abzuführenden Steuer – falls die Erwerbsminderungsrente den Grundfreibetrag doch übersteigt – wird individuell berechnet und hängt vor allem davon ab, in welchem Jahr man zum ersten Mal die Rente bezieht. Bezieht man zum Beispiel im Jahr 2010 die Erwerbsminderungsrente, müssen 60 Prozent davon besteuert werden und 40 Prozent bleiben unantastbar für den Fiskus.

Die neuen Gesetze regeln aber wie gesagt einen schrittweisen Anstieg bis 2040. Dann gilt die 100 Prozent Regel – es muss also die gesamte Rente versteuert werden. Allerdings liegt der Durchschnittswert für eine Erwerbsminderungsrente in Deutschland zurzeit bei ca. 700 Euro. Damit sind die meisten dieser Renten also unterhalb des Freibetrages und müssen nicht versteuert werden. Aber auch die Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit, die noch über dem Freibetrag liegen, werden durch die Versteuerung eben unter diesen rutschen. Letztendlich trägt die Versteuerung der Erwerbsminderungsrenten zur steigenden Altersarmut bei.