Eu-Rente

Anspruch auf die EU Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) haben gesetzlich rentenversicherte Personen. Die EU Rente wird per Antrag gestellt.

Voraussetzung für eine EU Rente ist, dass die Leistungsfähigkeit nicht mehr für eine normale Erwerbstätigkeit ausreichend ist. Unterschieden wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung.

Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente? (EU Rente)

Ist man nicht mehr in der Lage, aufgrund Krankheit oder einer Behinderung, seinen Lebensunterhalt durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit zu bestreiten, so wird durch die gesetzliche Rentenversicherung eine EU Rente gewährt.

Eine Erwerbsunfähigkeit liegt demnach vor, wenn die betroffene Person aufgrund einer Krankheit oder sonstigen körperlichen und geistigen Leistungsunfähigkeiten, nicht in der Lage ist eine Erwerbstätigkeit regelmäßig (täglich) auszuüben. Erwerbsunfähig wäre demnach eine versicherte Person, welche mehr als 2 Stunden, aber weniger als 8 Stunden pro Tag ihre Erwerbstätigkeit nachgehen könnte. Liegt eine Voraussetzung für die EU Rente vor, wird diese nur bis zum 65. Lebensjahr gewährt und wandelt sich ab diesem Zeitpunkt in die Altersrente um.

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teilweise oder volle Erwerbsminderung

Die EU Rente dient dann als Ersatz für das fehlende Einkommen.

Der Begriff Erwerbsunfähigkeitsrente, kurz EU Rente, galt bis zum 31.12.2000 und wurde am 01.01.2001 durch den Begriff Erwerbsminderungsrente, kurz EM Rente, mit neuen gesetzlichen Regelungen ersetzt.

Wurde jedoch ein Anspruch auf EU Rente vor dem 01.01.2001 gewährt, erhält die versicherte Person auch nach der Änderung die EU Rente.

Erwerbsminderungsrente ab 01.01.2001

Die gesetzliche-Regelung der EM Rente trat am 01.01.2001 in Kraft. Dabei wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst.

Treten gesundheitliche Beschwerden nach dem 01.01.2001 ein, welche eine Erwerbstätigkeit einschränken oder gar unmöglich machen, gelten die Regelungen und Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente.

Dabei wird unterschieden zwischen einer teilweisen Erwerbsminderung und einer vollen Erwerbsminderung. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem Ausmaß der Erwerbsminderung (teilweise Erwerbsminderung oder volle Erwerbsminderung).

Wann liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen pro Tag mehr als 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden gearbeitet werden kann. Dann wäre eine teilweise Erwerbsminderung gegeben.

Wann liegt eine volle Erwerbsminderung vor

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Erwerbsminderung vorsorgen

Eine volle Erwerbsminderung ist gegeben, wenn aus gesundheitlichen Gründen täglich weniger als 3 Stunden gearbeitet werden kann.
Behinderte Menschen, welche in einer anerkannten Einrichtung tätig sind (z.B. Behindertenwerkstatt) erfüllen die Voraussetzungen der vollen Erwerbsminderung dann, wenn aufgrund der Schwere der Behinderung eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist.

Arbeitslose erfüllen die Voraussetzungen der Erwerbsminderung, wenn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Tätigkeit mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Std geleistet werden könnte.

Voraussetzung der Erwerbsminderungsrente

  • Die Regelaltersgrenze für die Altersrente darf noch nicht erreicht sein
  • mindestens 5 Jahre versichert bei der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Vor der Antragsstellung mindestens 36 Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben Ausnahme: Behinderte Menschen die aufgrund eines Arbeitsunfalls erwerbsunfähig geworden sind, sind von diesen Voraussetzungen befreit
  • Die Erwerbsunfähigkeit (teilweise / volle) muss von einem Arzt bestätigt sein

Höhe der EM Rente

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Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Höhe der Rente hängt davon ab, ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt.
Weitere Faktoren zur Berechnung der Rente (Erwerbsminderungsrente):

  • Anzahl der Jahre in denen Beiträge gezahlt worden sind (Beitragsjahre)
  • Lebensalter
  • Höhe des vorgegangenen Einkommens: Bemessung erfolgt auf der Grundlage des Durchschnittseinkommens der letzten 3 Jahre vor der Antragsstellung

Die Höhe der Rente (Erwerbsminderungsrente) wird um 10,8 % gekürzt, wenn die Rente vor dem 60. Lebensjahr bewilligt wird. Dieser Abschlag von 10,8 % verringert sich monatlich und entfällt gänzlich, mit eintreten des vollendeten 63. Lebensjahres.

EM Rente beantragen

Die Erwerbsminderungsrente ( EM Rente ) wird bei der Rentenversicherung (Rentenversicherungsträger) schriftlich beantragt.

Folgendes sollte Beachtet werden:

  • Die befristete Rente ist bis zum Ablauf des 7. Kalendermonats, nach Eintreten der Erwerbsunfähigkeit, zu beantragen.
  • Die unbefristete Rente ist bis zum Ablauf des 3. Kalendermonats, nach Eintreten der Erwerbsunfähigkeit, zu beantragen.
  • Wird der Antrag nach dieser Frist gestellt, so wird die Rente erst ab dem jeweiligen Monat gezahlt.

Welche Unterlagen werden für die Erwerbsminderungsrente benötigt

Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrem Antrag auf Rente, bzw. Erwerbsminderungsrente beifügen:

  • Befund des Arztes über die Minderung
  • Nachweise über Zahlungen der Beiträge an die gesetziche Rentenversicherung der letzten 3 Jahre
  • Rentenversicherungsnummer
  • Steueridentifikationsnummer
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Nachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung (aufgrund Krankheit, Arbeitslosigkeit etc.)

Weiterführende Informationen zur Rente (Erwerbsminderungsrente) erhalten Sie bei der deutschen Rentenversicherung.