Änderung 2014

Im Koalitionsvertrag der Union und SPD sollen ab dem 01.07.2014 Änderungen rund um die Rente stattfinden. Bei den Neuerungen der Rente, betrifft es unter anderem die Erwerbsminderungsrente.

Was ist neu?

Bislang wurde die Erwerbsminderungsrente bis zum 60. Lebensjahr gezahlt. Die Höhe bemesste sich dabei nach dem alten Verdienst. Herangezogen wurde dabei das Durchschnittsgehalt des Antragsstellers, und zwar der Durchschnitt des Verdienstes des gesamten Berufslebens.


Neu ist:

  • Nach der neuen EU-Rente soll die Zurechnungszeit um 2 Jahre verlängert werden. Demnach erhalten Personen, welche Erwerbsunfähig nach dem 01.07.2014 werden, die EU-Rente bis zum 62. Lebensjahres.
  • Weiterhin soll die Berechnung, der Höhe der Rente, geändert werden. Die letzten vier Jahre bis zur Erwerbsunfähigkeit werden dahingehend geprüft, inwieweit eine Einkommenseinbuße vorliegen könnte. Oftmals sind bereits vor der Erwerbsunfähigkeit Einkommenseinbußen zu verzeichnen, da die betroffene Person, aufgrund ihrer körperlichen oder seelischen Einschränkungen, ihren Beruf nicht mehr 100% nachgehen kann. Diese Zeit der Erwerbsminderung konnte sich bislang negativ auf die Höhe der Eu Rente auswirken.

Rentenpaketänderung 2014 und 2015

Änderung 2014 – Warum?

In den letzten Jahren wurden die EU-Rentner oft benachteiligt, da die Beträge immer wieder vermindert wurden. Da die EU-Rentner jedoch auf ihre Rente angewiesen sind, gerade wegen ihrer Erwerbsminderung, musste eine Änderung her.

Die Änderung der EU-Rente kommt gerade denjenigen zugute, welche ab dem 01.07.2014 eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Diese EU-Rentner ziehen ihren Nutzen aus der neuen Günstigerprüfung und der neuen Zurechnungszeit.

Änderungen welche ab 01.07.2014 in Kraft getreten sind: Das Rentenpaket – weitere Informationen hier erhältlich.

Folgende Änderungen sind ab 01.07.2014 eingetreten:

vier wesentliche Bestandteile:

  1. die Rente ab 63
  2. die Mütterrente
  3. die Erwerbsminderungsrente
  4. das Reha-Budget