EU-Rente beantragen

Wer psychische Einschränkungen oder altersbedingte Einschränkungen hat, der kann nach einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall die EU Rente beantragen. Die Rente gibt es noch immer, doch es soll Änderungen geben. Der Anspruch bis zu dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bleibt bestehen, wenn Menschen einen gesetzlichen Anspruch bis zum 31.12.2000 auf die Erwerbsunfähigkeitsrente hatten.

Mit der Rente gibt es nicht mehr den Schutz des ursprünglichen Berufes bzw. diesen gibt es nur noch für Menschen, welche vor dem Januar 1961 geboren wurden. Natürlich können auch jüngere Menschen die Rente beantragen, doch es muss mit wesentlichen Einschränkungen gerechnet werden. Die Erwerbsminderungsrente wird verweigert, wenn Personen pro Tag sechs Stunden arbeiten können. Völlig unerheblich ist dabei, um welche Tätigkeit es sich handelt.

Wer kann die Erwerbsminderungsrente beantragen?

Wenn eine Person grundsätzlich eine Rentenversicherung hat, dann gibt es die EU Rente, wenn eine Person nicht mehr voll berufstätig arbeiten kann. Nach einer Wartezeit von zwanzig Jahren erhalten auch Behinderte die EU Rente. Haben Personen eine teilweise Erwerbsminderung, gibt es ebenfalls die EU Rente. Ständig kommt es zu Anpassungen bei den Grenzen eines Hinzuverdienstes. Zur Zeit liegt der maximale Zuverdienst bei 450 Euro monatlich und dies bei voller Erwerbsminderung.

Fließende Einkommen sind hierbei möglich und diese werden jährlich berechnet. Die EU Rentner können somit in einem Monat 400 und im anderen Monat 500 Euro verdienen. Die Zuverdienstgrenzen werden somit gleitend festgelegt. In einzelnen Monaten kann somit mehr und in weiteren Monaten weniger verdient werden. Ein Erwerbsgeminderter muss meist über ein halbes Jahr den Durchschnitt angeben. Wird die Grenze überschritten, so wird die Erwerbsminderungsrente gekürzt. Seit 2013 liegt die Grenze bei der vollen Erwerbsminderungsrente bei 450 Euro.

Wie kann man die Erwerbsminderungsrente beantragen?

eu rente beantragen

Wer die Rente beantragen möchte, der muss einen schriftlichen Antrag ( Rentenantrag ) stellen. Das nötige Formular für den Antrag gibt es von der gesetzlichen-Rentenversicherung. Eine schriftliche oder telefonische Anforderung genügt in der Regel, um einen Rentenantrag zu erhalten. Der Rentenversicherungsträger legt Zusatzinformationen bei. Jeder muss seine Rentenversicherungsträger ermitteln und hierfür gibt es die alljährlichen Renteninformationen. Wichtig ist dann, dass der Antrag richtig ausgefüllt wird. Wichtig im Antrag sind die Rentenversicherungsnummer und die korrekte Adresse. Weiterhin müssen zum aktuellen Gesundheitszustand ärztliche Atteste vorliegen. Diese Atteste sollten sehr umfassend sein. Die Beitragszeiten für die gesetzliche Rentenversicherung müssen belegt werden.

Nach Eintreten des Erwerbsminderungsgrundes muss man die EU Rente innerhalb von einem halben Jahr beantragen. Jede Person kann die EU Rente natürlich auch später beantragen, doch die Bewilligung erfolgt natürlich erst ab der Antragsstellung.

Welche Höhe ist möglich?

Die Höhe der Eu Rente ist abhängig von dem Einkommen und den Beitragsjahren. Wichtig ist das durchschnittliche Einkommen der drei Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung. Die Rentenversicherung berechnet nach einem komplexen Schlüssel, doch die Höhe liegt etwa bei 65 Prozent des Nettoeinkommens. Beeinflusst wird die Höhe der Erwerbsminderungsrente durch mögliche Hinzuverdienste, durch das Lebensalter und durch Entgeltpunkte.

Achtung: Bitte die Änderung des Rentenpaketes beachten, welches am 01.07.2014 in Kraft getreten ist

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