Selbständigkeit bei Erwerbsminderungsrente

Wer auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente angewiesen ist, muss auf viele Annehmlichkeiten verzichten. Das nötigste zum Leben kann mit Mühe abgedeckt werden, Extras sind selten möglich. Kleine selbständige Tätigkeiten können da einen kleinen Lichtblick geben. Doch hat der Gesetzgeber die Zuverdienstgrenzen eng gesteckt.

Zeitliche Grenzen schränken Hinzuverdienst ein

Die Erwerbsunfähigkeits – bzw. Erwerbsminderungsrente soll den Lebensunterhalt sichern, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Unterschieden wird in die vollständige und teilweise Erwerbsminderung. Wer in der Lage ist, bis zu sechs Stunden täglich unter allgemein üblichen Arbeitsbedingungen zu arbeiten, gilt nur als teilweise eingeschränkt. Aus diesem Grunde liegen die Hürden für einen Zuverdienst in Form von selbständiger Tätigkeit oder im Angestelltenverhältnis sehr hoch. Denn wer diese Zeiten überschreitet, macht damit deutlich, dass er auch in das normale Arbeitsleben integriert werden könnte.

Verlust der Rente möglich

Selbständigkeit eu Rente für Plan BSelten haben Arbeitnehmer bei Eintritt einer Erwerbsminderung so viele Rentenpunkte erreicht, dass mit der Rente das Existenzminimun abgedeckt werden kann. In diesem Fall besteht ein ergänzender Anspruch auf die „Grundsicherung wegen Alters und Erwerbsminderung“.

Der Frührentner muss aber nicht vollständig untätig zu Hause sitzen bleiben. Im Rahmen seiner Möglichkeiten darf er im oben genannten Umfang einer Arbeit nachgehen. Bei voller Erwerbsminderungrente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 450 Euro monatlich. Die Grenzen bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit hängen von der errechneten Bezugsgröße ab und unterscheiden sich nach West- und Ostbundesländern. Sie liegt zwischen 772 und 1073 Euro. Werden diese Grenzen überschritten, kann es zu Abzügen bei der Erwerbsminderungsrente bis hin zum totalen Verlust der Bezüge kommen.

Der Fiskus rechnet mit | Selbständigkeit bei Erwerbsminderungsrente

Wird eine selbständige Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt, bleiben auch Frührentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Nimmt die Selbständigkeit mehr Raum ein, muss ein Vertrag mit einer gesetzlichen Kasse geschlossen werden. Die Beiträge werden dann aus den erzielten Einnahmen und der Rente errechnet. Mit der Selbständigkeit gehen Rentner auch steuerliche Verpflichtungen ein. Denn der Zuverdienst muss als gewerbliche oder freiberufliche Einnahme versteuert werden.

Eine umfassende Beratung zu diesem Thema bieten Steuerberater. Vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sollten Rentner sich eingehend über ihre persönlichen Zuverdienstmöglichkeiten informieren. Finanzielle Einbußen können sonst bei aller Motivation zu einem bösen Erwachen führen.