Berechnung der EU-Rente

Es ist keine leichte Aufgabe die Erwerbsunfähigleitsrente zu beantragen. Es kann die volle oder teilweise Ewerbsminderungsrente beantragt werden. Es ist wichtig den richtigen Anspruch zu erkennen. Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?

Die Berechnung der EU-Rente

Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente spielen unterschiedliche Faktoren eine wichtige Rolle. Zu einem wird das Bruttoeinkommen berücksichtigt, sowie die Anzahl der versicherungspflichtigen Jahre. Genauer gesagt, sind die Entgeltpunkte, welche man bei seiner Rentenversicherung erzielt hat, ausschlaggebend.

Ein Paar Senioren bekommt Beratung zu Finanzthemen am TischBei einem Einkommen auf das Jahr gesehen von z.B. 40 000 € und einem Durchschnitt des versicherten Einkommen von 30 300 €, würden das 1,32 Entgeltpunkte bedeuten. Nach der Berechnung (Multiplikation) der Gesamtzahl der Jahre, in denen in die Rentenversicherung eingezahlt worden ist, und den Zurechnungsjahren, wird dies addiert (Zurechnungszeit und Beitragszeit). Weiterhin wird die Multiplikation dem Faktor der Rente, sowie der Abzug des Abschlages berechnet. Es erfolgt noch ein Abzug der Sozialausgaben, bevor ein ungefähres Ergebnis der zu erwartenden Erwerbsminderungsrente feststeht.