Hinzuverdienst

Auch Erwerbsminderungsrentner dürfen nebenbei arbeiten und sich etwas hinzuverdienen. Allerdings ist zu beachten, dass man monatlich zur Erwerbsminderungsrente nur eine bestimmte Höhe dazu verdienen darf. Werden bestimmte Grenzen beim Hinzuverdienst überschritten, so hat dies Auswirkungen auf die Rente.

Es wird zwischen verschiedenen Renten unterschieden

Bei der Höhe des Hinzuverdienstes wird zwischen verschiedenen Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit unterschieden:

  • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung und
  • Rente wegen Berufsunfähigkeit

Die Grenzen für den Hinzuverdienst werden individuell berechnet. Hierfür sind vor Eintritt in die Erwerbsminderung die rentenrechtlichen Zeiten – umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte – und ob in den alten oder neuen Bundesländern der Verdienst erzielt wurde, entscheidend.

Die monatliche Bezugsgröße liegt momentan bei 2765 EURO. Der aktuelle Rentenwert beträgt 28,61 EURO (West) und 26,39 EURO (Ost). Die maßgeblichen Entgeltpunkte vor Eintritt der Erwerbsminderung können dem Rentenbescheid entnommen werden.

Beispiel für den Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung:

Nebenjob bis 450 Euro
Es wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen. Von Februar bis September liegt der Hinzuverdienst bei 480 EURO monatlich, erlaubt sind 450 EURO monatlich, somit liegt der Hinzuverdienst über der Hinzuverdienstgrenze für die Vollrente. Die Rente wird ab Februar nur noch zu dreiviertel der Vollrente gezahlt. Werden ab Oktober nur noch 400 EURO verdient, wird ab Oktober die Rente wieder in voller Höhe ausgezahlt.

Maßgebliche Einkünfte & Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze

Als Hinzuverdienst gilt der monatliche Bruttoverdienst, monatliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und aus der Land- und Forstwirtschaft. Auch vergleichbares Einkommen oder bestimmte Sozialleistungen gelten als Hinzuverdienst.

Zweimal pro Kalenderjahr darf die Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Wert überschritten werden. Dürfen zum Beispiel 380 EURO monatlich hinzuverdient werden, so kann der Hinzuverdienst in zwei Monaten 760 EURO betragen. Das ist vor allem dann rentabel, wenn der Arbeitgeber Überstunden oder Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auszahlen möchte. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Hinzuverdienstgrenze im Vormonat eingehalten wurde.