Die Grundlagen der Besteuerung fanden ihre Änderung im Jahr 2005. Bis dahin wurde die Erwerbsminderungsrente nur mit einem äußerst geringen Ertragsanteil besteuert. Ab 01.01.2005 erfolgte eine Gleichstellung der Erwerbsminderungsrente mit der Altersrente. Somit gilt für die Erwerbsminderungsrente die gleiche Grundlage der Steuerberechnung wie für die Altersrente.
Rentenfreibetrag und Anteil der Besteuerung
Wie hoch der Anteil der Besteuerung ist, hängt davon ab, wann der Beginn der Rentenzahlung war. Der Rentenfreibetrag wird dadurch bestimmt, in welchen Jahr man seine erste Rente gezahlt bekommen hat.
Hat die Zahlung der Rente vor dem 31.12.2004 begonnen, wird ein Freibetrag von 50% aus der Jahresrente (brutto) 2005 bestimmt. Dieser errechnete Freibetrag bleibt auch dann unverändert, selbst wenn eine Rentenanpassung erfolgt (gilt nur für die Erwerbsminderungsrente mit oben genannten Stichtag). Dabei ist zu beachten, das der Freibetrag der Rente immer aus der vollen Jahresbruttorente errechnet wird. Dies bedeutet, das dass erste Jahr zur Errechnung des Freibetrags in Betracht gezogen wird, in welchem man volle 12 Monate Rente bezogen hat.
Anhebung des Besteuerungsanteils bis 2040
Bis 2040 ist eine Anhebung des Besteuerungsanteils, bei gleichzeitiger Absenkung des Freibetrags geplant. Demnach soll ab 2040 die Rente zu 100 Prozent versteuerungspflichtig werden.
Ab 2005 stieg der Besteuerungsanteil stetig und zwar jährlich 2 Prozentpunkte; gleichzeitig sank der Rentenfreibetrag um 2 Prozentpunkte:
2005 – Besteuerungsanteil: 50 %, Rentenfreibetrag: 50 %
2006 – Besteuerungsanteil: 52 %, Rentenfreibetrag: 48 %
2007 – Besteuerungsanteil: 54 %, Rentenfreibetrag: 46 %
2008 – Besteuerungsanteil: 56 %, Rentenfreibetrag: 44 %
2009 – Besteuerungsanteil: 58 %, Rentenfreibetrag: 42 %
2010 – Besteuerungsanteil: 60 %, Rentenfreibetrag: 40 %
2011 – Besteuerungsanteil: 62 %, Rentenfreibetrag: 38 %
2012 – Besteuerungsanteil: 64 %, Rentenfreibetrag: 36 %
2013 – Besteuerungsanteil: 66 %, Rentenfreibetrag: 34 %
2014 – Besteuerungsanteil: 68 %, Rentenfreibetrag: 32 % und so weiter